Schlag gegen Card-Sharing-Szene [ Update ]
Schlag gegen Card-Sharing-Szene
Ermittlungsbehörden haben zu einem Schlag gegen die deutsche Card-Sharing-Szene ausgeholt. Am vergangenen Dienstag führten mehr als 120 Polizeibeamte aus Göttingen, Hannover und Iserlohn sowie der Landeskriminalämter Niedersachsen und Nordrhein bundesweit an insgesamt 23 Orten Durchsuchungen durch. Danach wurden gegen insgesamt 26 Beschuldigte im Alter von 17 bis 62 Jahren Ermittlungsverfahren eingeleitet. Ihnen wird unter anderem das Ausspähen von Daten, gewerbsmäßiger Computerbetruges und unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke vorgeworfen. Dazu kommen Vorwürfe des gewerblichen Betrugs und des Handels mit Betäubungsmitteln.
In Gang gesetzt hatte die Ermittlungen eine Strafanzeige der Schweizer Firma Nagravision wegen sogenannten "Card-Sharings". Hierbei wird eine freigeschaltete Abokarte genutzt, um damit den Empfang von verschlüsseltem Bezahlfernsehangeboten auf mehreren Digital-TV-Receivern parallel zu ermöglichen. Die Clients (Receiver) erhalten dabei – vereinfacht dargestellt – das zur Verschlüsselung notwendige Control Word von einem zentralen Server, in dem die Abokarte steckt. Um mit dem Server kommunizieren zu können, muss auf den Receivern eine spezielle Software (sogenanntes Soft-CAM) laufen. Gewöhnlich wird Card-Sharing in einem überschaubaren Personenkreis betrieben, es gibt aber auch einige gewerbsmäßige Anbieter, die diesen "Service" gegen Bezahlung anbieten. Die notwendigen Daten werden dabei über das Internet an die Receiver geliefert.
Nach den bisherigen Ermittlungen steht im aktuellen Fall ein 50-jähriger Beschuldigter aus Leese (Landkreis Nienburg/Weser) in dem Verdacht, über einen Web-Shop illegale Zugangsmöglichkeiten zu diversen Pay-TV-Angeboten (etwa von Sky und HD Plus) verkauft zu haben. Auch fertig manipulierte Receiver konnte man laut Mitteilung der Staatsanwaltschaft Verden bei ihm im Versandhandel erwerben. Der Beschuldigte habe mit mehreren sogenannten Cardsharing-Servern ein "Piratensystem" für bis zu 1300 Kunden aufgebaut. Die Bezahlung erfolgte anonym über elektronische Zahlungssysteme wie Ukash, Paysafecard, Yuna, Kalixa und Neteller.
Ein weiterer 38-jähriger Beschuldigter, der als Freigänger eine Freiheitsstrafe verbüßte, soll über ein Ladengeschäft in Delmenhorst ebenfalls die illegalen Pay-TV-Zugangsdaten und die benötigte Hardware vertrieben haben. Die Web-Server, die für die illegale Datenübermittlung erforderlich waren, wurden laut Staatsanwaltschaft von einem 26-jährigen Beschuldigten aus Iserlohn zur Verfügung gestellt. Die Polizeibehörden erhielten bei ihren Ermittlungen fachlich-technische Unterstützung durch die anzeigende Firma Nagravision und das Unternehmen Sky Deutschland. Beide werden derzeit auch als Geschädigte geführt; die Schadenssumme soll sich nach bisherigen Berechnungen auf "über 120.000 Euro" belaufen.
Im Verlauf der Ermittlungen konnten weitere Beschuldigte identifiziert werden. Dabei wurde festgestellt, dass neben den computerspezifischen Delikten auch der Verdacht des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln und des gewerbsmäßigen Betruges bestand. Drogen, die in einschlägigen Internet-Foren angeboten wurden und bestellt werden konnten, wurden über Packstationen versandt und "szenetypisch" (O-Ton Pressemitteilung) über Ukash oder Paysafecard bezahlt. Über die Identifizierung der in den Foren genutzten Nicknames ermittelte die Polizei nach eigenen Angaben weitere 23 Beschuldigte; es besteht daher der Verdacht des bandenmäßigen Betäubungsmittelhandels. (nij)
Quelle: heise
Cardsharing-Ring: Ermittlungsverfahren gegen Kunden eingeleitet
Ein bundesweit tätiger Cardsharing-Ring aus Norddeutschland hatte in der vergangenen Woche für Aufsehen gesorgt. Die Cardsharer hatten illegale Pay-TV-Zugänge an rund 1300 Kunden verkauft. Wie die Staatsanwaltschaft Verden auf Anfrage von DIGITALFERNSEHEN.de mitteilte, sollen nun auch gegen die Käufer Ermittlungsverfahren eingeleitet werden.
Am 17. Juli 2012 gelang den Ermittlungsbehörden in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen ein bedeutender Schlag gegen einen weiträumig tätigen Cardsharing-Ring im norddeutschen Raum. Im Zuge der Durchsuchungen an insgesamt 23 Orten, konnte zahlreiches Beweismaterial sichergestellt werden. Im Anschluss wurden Ermittlungen gegen 26 Personen im Alter zwischen 17 und 62 Jahren eingeleitet, die im Verdacht stehen, illegale Zugangsmöglichkeiten zu diversen Pay-TV-Angeboten, sowie manipulierte Receiver verkauft zu haben (DIGITALFERNSEHEN berichtete). Unklar war bisher, ob auch die Kunden der mutmaßlichen Pay-TV-Betrüger mit Strafen rechnen müssen.
Wie Staatsanwalt Lutz Gaebel von der zuständigen Staatsanwaltschaft Verden (Aller) gegenüber DIGITALFERNSEHEN.de mitteilte, dürften sich nach dem bisherigem Ermittlungsstand auch die Käufer der illegalen Zugangssysteme strafbar gemacht haben. Dem entsprechend plant die Staatsanwaltschaft auch Ermittlungsverfahren gegen diese einzuleiten. Zum beabsichtigten Vorgehen wollte Gaebel jedoch keine Auskünfte erteilen.
Sollte sich im Zuge der Ermittlungen die Schuld der Kunden erweisen, drohe diesen gemäß Paragraph 263a des Strafgesetzbuches eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren. Auch bereits verkaufte manipulierte Receiver sollen im Zuge der weiteren Ermittlungen von den Behörden eingezogen werden, da diese im Vorliegenden Fall als Tatwerkzeuge zu klassifizieren seien.
Quelle: Digitalfernsehen
schön langsam kommt der stein ins rollen....
Schlag gegen Card-Sharing-Szene
Ermittlungsbehörden haben zu einem Schlag gegen die deutsche Card-Sharing-Szene ausgeholt. Am vergangenen Dienstag führten mehr als 120 Polizeibeamte aus Göttingen, Hannover und Iserlohn sowie der Landeskriminalämter Niedersachsen und Nordrhein bundesweit an insgesamt 23 Orten Durchsuchungen durch. Danach wurden gegen insgesamt 26 Beschuldigte im Alter von 17 bis 62 Jahren Ermittlungsverfahren eingeleitet. Ihnen wird unter anderem das Ausspähen von Daten, gewerbsmäßiger Computerbetruges und unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke vorgeworfen. Dazu kommen Vorwürfe des gewerblichen Betrugs und des Handels mit Betäubungsmitteln.
In Gang gesetzt hatte die Ermittlungen eine Strafanzeige der Schweizer Firma Nagravision wegen sogenannten "Card-Sharings". Hierbei wird eine freigeschaltete Abokarte genutzt, um damit den Empfang von verschlüsseltem Bezahlfernsehangeboten auf mehreren Digital-TV-Receivern parallel zu ermöglichen. Die Clients (Receiver) erhalten dabei – vereinfacht dargestellt – das zur Verschlüsselung notwendige Control Word von einem zentralen Server, in dem die Abokarte steckt. Um mit dem Server kommunizieren zu können, muss auf den Receivern eine spezielle Software (sogenanntes Soft-CAM) laufen. Gewöhnlich wird Card-Sharing in einem überschaubaren Personenkreis betrieben, es gibt aber auch einige gewerbsmäßige Anbieter, die diesen "Service" gegen Bezahlung anbieten. Die notwendigen Daten werden dabei über das Internet an die Receiver geliefert.
Nach den bisherigen Ermittlungen steht im aktuellen Fall ein 50-jähriger Beschuldigter aus Leese (Landkreis Nienburg/Weser) in dem Verdacht, über einen Web-Shop illegale Zugangsmöglichkeiten zu diversen Pay-TV-Angeboten (etwa von Sky und HD Plus) verkauft zu haben. Auch fertig manipulierte Receiver konnte man laut Mitteilung der Staatsanwaltschaft Verden bei ihm im Versandhandel erwerben. Der Beschuldigte habe mit mehreren sogenannten Cardsharing-Servern ein "Piratensystem" für bis zu 1300 Kunden aufgebaut. Die Bezahlung erfolgte anonym über elektronische Zahlungssysteme wie Ukash, Paysafecard, Yuna, Kalixa und Neteller.
Ein weiterer 38-jähriger Beschuldigter, der als Freigänger eine Freiheitsstrafe verbüßte, soll über ein Ladengeschäft in Delmenhorst ebenfalls die illegalen Pay-TV-Zugangsdaten und die benötigte Hardware vertrieben haben. Die Web-Server, die für die illegale Datenübermittlung erforderlich waren, wurden laut Staatsanwaltschaft von einem 26-jährigen Beschuldigten aus Iserlohn zur Verfügung gestellt. Die Polizeibehörden erhielten bei ihren Ermittlungen fachlich-technische Unterstützung durch die anzeigende Firma Nagravision und das Unternehmen Sky Deutschland. Beide werden derzeit auch als Geschädigte geführt; die Schadenssumme soll sich nach bisherigen Berechnungen auf "über 120.000 Euro" belaufen.
Im Verlauf der Ermittlungen konnten weitere Beschuldigte identifiziert werden. Dabei wurde festgestellt, dass neben den computerspezifischen Delikten auch der Verdacht des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln und des gewerbsmäßigen Betruges bestand. Drogen, die in einschlägigen Internet-Foren angeboten wurden und bestellt werden konnten, wurden über Packstationen versandt und "szenetypisch" (O-Ton Pressemitteilung) über Ukash oder Paysafecard bezahlt. Über die Identifizierung der in den Foren genutzten Nicknames ermittelte die Polizei nach eigenen Angaben weitere 23 Beschuldigte; es besteht daher der Verdacht des bandenmäßigen Betäubungsmittelhandels. (nij)
Quelle: heise
Cardsharing-Ring: Ermittlungsverfahren gegen Kunden eingeleitet
Ein bundesweit tätiger Cardsharing-Ring aus Norddeutschland hatte in der vergangenen Woche für Aufsehen gesorgt. Die Cardsharer hatten illegale Pay-TV-Zugänge an rund 1300 Kunden verkauft. Wie die Staatsanwaltschaft Verden auf Anfrage von DIGITALFERNSEHEN.de mitteilte, sollen nun auch gegen die Käufer Ermittlungsverfahren eingeleitet werden.
Am 17. Juli 2012 gelang den Ermittlungsbehörden in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen ein bedeutender Schlag gegen einen weiträumig tätigen Cardsharing-Ring im norddeutschen Raum. Im Zuge der Durchsuchungen an insgesamt 23 Orten, konnte zahlreiches Beweismaterial sichergestellt werden. Im Anschluss wurden Ermittlungen gegen 26 Personen im Alter zwischen 17 und 62 Jahren eingeleitet, die im Verdacht stehen, illegale Zugangsmöglichkeiten zu diversen Pay-TV-Angeboten, sowie manipulierte Receiver verkauft zu haben (DIGITALFERNSEHEN berichtete). Unklar war bisher, ob auch die Kunden der mutmaßlichen Pay-TV-Betrüger mit Strafen rechnen müssen.
Wie Staatsanwalt Lutz Gaebel von der zuständigen Staatsanwaltschaft Verden (Aller) gegenüber DIGITALFERNSEHEN.de mitteilte, dürften sich nach dem bisherigem Ermittlungsstand auch die Käufer der illegalen Zugangssysteme strafbar gemacht haben. Dem entsprechend plant die Staatsanwaltschaft auch Ermittlungsverfahren gegen diese einzuleiten. Zum beabsichtigten Vorgehen wollte Gaebel jedoch keine Auskünfte erteilen.
Sollte sich im Zuge der Ermittlungen die Schuld der Kunden erweisen, drohe diesen gemäß Paragraph 263a des Strafgesetzbuches eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren. Auch bereits verkaufte manipulierte Receiver sollen im Zuge der weiteren Ermittlungen von den Behörden eingezogen werden, da diese im Vorliegenden Fall als Tatwerkzeuge zu klassifizieren seien.
Quelle: Digitalfernsehen
schön langsam kommt der stein ins rollen....
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